Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters Franz Widmann.
Die Nutzung der Ferienwohnung ist ausschließlich zu Beherbergungszwecken gestattet. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie eine Nutzung zu anderen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
Der Kunde haftet als Vertragspartner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, auch für mitreisende Personen.
Der Vermieter verpflichtet sich, die gebuchte Ferienwohnung sowie vereinbarte Zusatzleistungen bereitzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise zu zahlen.
Die geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung als Mindest-Stornogebühr angerechnet.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Belegung der Wohnung mit mehr Personen als vereinbart kann der Vermieter den Preis entsprechend anpassen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Kunde kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
Im Falle eines Rücktritts hat der Vermieter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese wird pauschaliert wie folgt berechnet:
Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen.
Der Vermieter ist bemüht, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
Die bereits geleistete Anzahlung wird auf die Stornogebühr angerechnet und entspricht mindestens der Stornogebühr in Höhe von 20 %.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
Die Ferienwohnung ist pfleglich zu behandeln.
Der Kunde haftet für alle durch ihn oder seine Mitreisenden verursachten Schäden an der Wohnung oder deren Inventar.
Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
Sofern ein Stellplatz oder eine Tiefgarage zur Verfügung gestellt wird, erfolgt dies ohne Abschluss eines Verwahrungsvertrages.
Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug oder Diebstahl ist ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, die ausliegende Hausordnung einzuhalten.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Eine Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Vermieter stellt dem Kunden während des Aufenthalts einen Zugang zum Internet über WLAN zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Serviceleistung, auf deren Verfügbarkeit kein Anspruch besteht.
Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum WLAN geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde haftet für alle Schäden und Ansprüche Dritter, die auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses durch ihn oder mitreisende Personen zurückzuführen sind, und stellt den Vermieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen frei.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters in Riedlingen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.