Preisliste für die Saison 2023

 

 

   

Nebensaison

Hochsaison Nachsaison
   

01.03.  -  30.04.

 

01.05.  -  30.09. 01.10.  - 28.02
  Bei Belegung bis zu vier Personen 89 € 99 €

 

 

89 €

 

 

 

 

Preise gelten pro Übernachtung für zwei Personen und einer Mindestbelegdauer von fünf Übernachtungen.

 

Pro weiterer Person werden zusätzliche 10€ pro Nacht berechnet

 

Im Preis enthalten sind:

- Tiefgaragenstellplatz für ein Fahrzeug

- Bettwäsche

 

Weitere Optionen:

- Getränke- und Einkaufsservice für den Anreisetag

 

Zusätzlich Kurtaxe / Fremdenverkehrsabgabe für jeden Gast ab 15 Jahren i.H. von € 3,50 pro Person / Tag.

Für Übernachtungen von nur 4 Tagen wird ein Aufschlag von 10,00 € pro Übernachtung berechnet.

 

WICHTIG: Bitte lesen sie noch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Haftungsausschluss

Die freibleibenden Angebote sind unverbindlich. Für die Aktualität übernimmt der Vermieter Franz Widmann keine Haftung, ebenso für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der Informationen. Dies bezieht sich auf alle Schäden die durch das nutzen dieser Webseite verursacht wurden, eingeschlossen sind alle Informationen und Materialien.

 

Zu den Links

Der Vermieter kann die Gestaltungen von fremden Seiten, welche auf diese Webseite verweisen, nicht beeinflussen, daher distanziert er sich ausdrücklich von solchen fremden Materialien und lehnt somit jegliche Haftung und Verantwortung ab.


Rechtswirksamkeit

Der Haftungsausschluss ist ein Teil dieser Internetveröffentlichung von der aus auch u.a. auf diese Seite verwiesen wird.
Bei unrichtiger Formulierung dieses Textes beziehungsweise der geltenden Rechtslage bleibt der übrige Teil dieser Erklärung unberührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Aufnahmevertrag

Geltungsbereich: Für die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle unsere erbrachten Leistungen,

sind diese Geschäftsbedingungen bindend. Alle Abweichungen wie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken wie auch Unter- und/ oder Weitervermietungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Nicht zuvor vereinbarte Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anerkennung.

 

 

Vertragsabschluß
Der Vertragsabschluß kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Der Auftraggeber bzw. der Kunde haftet als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, insbesondere für Zerstörung und Beschädigung der Wohnung und der Einrichtung. Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Sollten die Ansprüche auf Vorsatz oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters/ Beherbergung beruhen, gelten die Verjährungsverkürzungen nicht.


Zahlung, Leistungen und Preisgestaltung

Der Vermieter verpflichtet sich die gebuchte Ferienwohnung bereitzustellen, ebenso alle vereinbarten Leistungen / Zusatzleistungen zu erbringen. Die Kundenverpflichtung ist, den vereinbarten und bestätigten Preis des Vermieters zu entrichten. Anzahlung bei Vorbuchung mindestens 20% des gesamten Mietpreises, Restzahlung bei Schlüsselübergabe. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht Termingerecht geleistet, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu lösen. Weitere Leistungen sind bei Erfüllung zu bezahlen.

Die Mietpreise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Mieter die Wohnung mit mehr Personen als vereinbart belegt.
Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung an den Vermieter den Preis mindern.

 

Rücktritt / Stornierung des Beherbergungsvertrages

Nur mit Zustimmung des Vermieters kann der geschlossene Beherbergungsvertrag storniert werden. Ansonsten ist der vereinbarte Mietpreis zur Zahlung fällig. Beidseitige Stornierungen unterliegen der Schriftform.
Der Vermieter kann bei einem außerordentlichen Grund vom Vertrag zurücktreten, dazu zählen Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen
wie z.B. höhere Gewalt oder Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben.

 

Bereitstellung der Wohnung bzw. Rückgabe

Am Anreisetag stellt der Vermieter die Wohnung ab 15°° Uhr zur Verfügung, am Abreisetag hat der Mieter die Wohnung bis spätestens 10°°Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle Ansprüche erlöschen, wenn nicht sofort nach Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich beim Vermieter Anzeige gemacht wurde.
Kunden, die den Stellplatz in der Tiefgarage nutzen, unabhängig ob als freiwillige Leistung oder gegen Entgeld, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz an Ihrem Fahrzeug. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Verwahrungsvertrag zustande kommt.

 

Hausordnung

Jeder Gast/ Mieter hat sich an die Hausordnung zu halten.
Die Hausordnung liegt zu Einsicht in der Wohnung aus.

 

Schlusswort

Gerichtstand ist ausschließlich Riedlingen, es gilt nur deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechtes und des Kollisionsrechtes ist ausgeschlossen.

Bei Fehlern in den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Ferienwohnung/ Beherbergung, diese Bestimmungen
gar unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit an den anderen Bestimmungen nicht berührt.
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

 

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